Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten aus den folgenden Rechtsbereichen:
Bereits bei Gründung eines Unternehmens ist die Wahl der passenden Gesellschaftsform entscheidend. Wir erklären Ihnen die Vor- und Nachteile, egal ob Einzelunternehmen (EU), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), offene Gesellschaft (OG) oder aber auch Ein-Mann-GmbH. Auch steuerliche oder gewerberechtliche Aspekte sollten stets berücksichtigt werden. Mit den für sie maßgeschneiderten Gesellschaftsverträgen gründen wir für sie ihr Unternehmen und kümmern uns um die Umsetzung im Firmenbuch und bei Behörden.
Das es im laufenden Geschäftsbetrieb einmal „zwickt“ kann vorkommen. Wir beraten zahlreiche Unternehmen, aber auch Dienstnehmer in arbeitsrechtlichen, finanzrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Fragen und finden die passende Lösung.
Ein häufiges Problem stellt auch die Ablehnung eines Antrages auf Gewährung der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension oder die Zuerkennung von Schwerarbeitszeiten dar. Wir unterstützen Sie vor den Arbeits- und Sozialgerichten bei der Durchsetzung Ihres Rechts.
Egal, ob Sie Mieter, Vermieter, Eigentümer, Berechtigter oder Nachbar sind, das Liegenschafts- und Immobilienrecht sowie das Vertragsrecht sind ständige Begleiter im täglichen Leben. Wir beraten und unterstützen Sie in sämtlichen miet- und bestandrechtlichen Fragen, angefangen von der Vertragserrichtung, bis hin zur Auflösung und Aufkündigung eines Mietverhältnisses. Fragen zum Wohnungseigentum gehören ebenso wie die Übergabe oder Schenkung von Liegenschaften zu unserer Expertise.
Für die Abfassung eines Kaufvertrages im Zusammenhang mit einer Liegenschaftstransaktion sollten Experten zu Rate gezogen werden. Wir betreuen Sie im Zuge einer Liegenschaftstransaktion von der Errichtung eines Kaufvertrages weg, über die dazugehörigen steuerrechtlichen Belange, bis hin zur Umsetzung des Kaufvertrages im Grundbuch und fungieren dabei auch als Treuhänder, um das Rechtsgeschäft zu überwachen.
Auch für die Durchführung und Abwicklung von Bauprojekten, egal ob Sie dieses als Bauträger oder Privatperson durchführen, stehen wir Ihnen mit unseren umfassenden Kenntnissen im Baurecht, ganz gleich ob von zivilrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Seite, jederzeit zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten, Besitzstörungen oder Fragen zu Dienstbarkeiten (Servitut).
Das Zivilrecht als juristisches Kerngebiet stellt einen großen Teil unserer Tätigkeit dar. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus den Titeln der Gewährleistung und des Schadenersatzes, beispielsweise im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, baurechtlichen Sachverhalten, aber auch dem Produkthaftungsgesetz oder der Arzthaftung.
Im Familienrecht unterstützen wir Sie im Zusammenhang mit streitigen oder einvernehmlichen Ehescheidungen sowie obsorge- und unterhaltsrechtlichen Problemstellungen. Teil des Familienrechts ist auch die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens infolge einer Ehescheidung.
Um Ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten für den Todesfall im Vorhinein regeln zu können, errichten, registrieren und verwahren wir für Sie im Bereich des Erbrechts gerne Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen. Auch das Pflichtteilsrecht stellt neben der gesetzlichen Erbfolge eine unserer Kernkompetenzen dar. Gerne übernehmen wir für Sie auch die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Zudem beraten und vertreten wir Sie im Bereich des Banken- und Versicherungsrechtes. Auch im Urlaub und auf Reisen können sich juristische Probleme ergeben, für die Experten gefragt sind.
Abschließend beraten wir Sie auch im Zusammenhang mit exekutionsrechtlichen Fragestellungen und einstweiligen Verfügungen, für den Fall, dass die Durchsetzung und Sicherung Ihres Rechtsanspruches umgehend sichergestellt werden muss.
War Ihnen bewusst, dass ein einfacher Verkehrsunfall neben den Streitigkeiten über die Haftungsfrage auch ein Strafverfahren oder verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen haben kann?
Sollten Sie mit einer strafrechtlichen Anzeige oder Anklage beispielsweise wegen Körperverletzung, Betruges, gefährlicher Drohung oder aufgrund eines Suchtmitteldelikts konfrontiert sein, stehen wir Ihnen als kompetente Strafverteidiger zur Seite.
Sind Sie demgegenüber Opfer einer strafbaren Handlung geworden, vertreten wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Sinne der Privatbeteiligung. Auch der immer stärker in den Vordergrund tretende Bereich des Cybercrime bzw. Internetbetrugs ist von unserem Leistungsspektrum umfasst.
Häufig werden Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen wie bei Geschwindigkeitsübertretungen und allenfalls anknüpfenden Führerscheinentzugsverfahren eingeleitet. Neben verwaltungsstrafrechtlichen Angelegenheiten umfasst unsere Expertise auch das Finanzstrafrecht.
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